Antrag zuhanden der Delegiertenversammlung vom 22. März

Resolution: Aufforderung zum Rücktritt des Präsidenten des Schweizer Presserates, seines Sekretärs und zweier weiterer Mitglieder.

Besorgt um die Einhaltung einer journalistischen Ethik, welche diesen Namen auch verdient, verlangt die schweizerische Vereinigung Impressum vom Präsidenten des Schweizer Presserates, Dominique von Burg, von seinem Sekretär Martin Künzi, und von seinen Mitgliedern Michel Zendali und Anne Seydoux, mit unverzüglicher Wirkung zurückzutreten. Die Vereinigung betont, dass die Wahrheitsfindung die oberste Maxime im Journalismus ist, und verlangt deshalb, dass die Stiftung Schweizer Presserat die nachfolgend erwähnten Manipulationen des Schweizer Presserates öffentlich anprangert, insbesondere den lügnerischen Brief. Die Stiftung hat Massnahmen zu ergreifen, welche die Transparenz des Schweizer Presserates wie auch die Integrität seiner Mitglieder garantieren.

Die Hintergründe der Angelegenheit seien kurz in Erinnerung gerufen:
Die Zeitung L’Objectif hat die Rolle einer Gruppe Extremisten aufgedeckt, welche von der Schweiz aus eine Unterstützung des ruandischen Völkermord-Regimes organisierten. L’Objectif und seine Journalisten waren daraufhin Gegenstand einer Stellungnahme des Schweizer Presserates, in welcher ihnen vorgeworfen wurde, die berufliche Ethik verletzt zu haben, insbesondere dadurch, dass sie die Revisionisten nicht zu Wort kommen liessen. Diese Stellungnahme ist willkürlich, da die Journalisten in keinster Weise verpflichtet sind, betroffene Personen zu Wort kommen zu lassen, wenn sich die Journalisten auf ein Gerichtsurteil beziehen, wie es in vorliegender Angelegenheit der Fall war. Zudem bekräftigen Fachleute, dass man Revisionisten nicht zu Wort kommen lassen muss.
Die oben genannten Mitglieder des Schweizer Presserates wie auch ihr Sekretär haben in gravierender Weise die Prinzipien der Transparenz und der Wahrheitsfindung verletzt, welche das eigentliche Fundament des Journalismus darstellen. Sie haben namentlich die Stellungnahme im Sinne der Revisionisten manipuliert, indem sie willkürlich den Tatbestand des Begriffs „Unterstützung von Völkermord“ übergangen haben – eine vom Gericht anerkannte Tatsache -, und indem sie irrtümlich behaupten, dass der Artikel von L’Objectif eine Anschuldigung macht, die in Tat und Wahrheit weder aus dem Artikel noch aus dem Gerichtsurteil hervorgehe. Sie haben daraufhin gelogen, indem sie behaupteten, die Stellungnahme sei dem Reglement entsprechend erfolgt. Schlimmer noch, sie haben irrtümlich geschrieben, dass fünf Mitglieder der Zweiten Kammer anwesend waren. Tatsächlich aber war die Beschlussfähigkeit nicht gewährleistet, weil nur drei Mitglieder an der Sitzung teilgenommen hatten. Die Zweite Kammer hat deshalb ungesetzlich beraten. Die Beweise hierfür werden der Generalversammlung von Impressum präsentiert.
Dominique von Burg: Der Präsident des Schweizer Presserates trägt die oberste Verantwortung über die Unregelmässigkeiten, Manipulationen und Lügen des Schweizer Presserates. Noch vor Publikation der Stellungnahme wurde er durch den Chefredaktor von L’Objectif erst telefonisch, anschliessend durch den Versand von Briefen und Dokumenten über den Sachverhalt informiert. Der Präsident ist Anstifter oder Komplize des skandalösen lügnerischen Briefes, welcher durch den Sekretär Martin Künzi verfasst wurde. Der Sekretär hat nämlich dem Präsidenten den Brief vor dem Versand vorgelegt und ihn auf den Sachverhalt hingewiesen, dass bei der Sitzung zwei Personen in den Ausstand getreten und zwei Personen abwesend waren. Den Schweizer Presserat für sich einnehmend,indem er diesen glauben machte, es seien fünf Personen anwesend gewesen, hat der Präsident sein Einverständnis zur lügnerischen Antwort gegeben. Er hat anschliessend vor der Delegiertenversammlung von Impressum am 23. März 2012 in La Chaux-de-Fonds gelogen, indem er vorgab, die Stellungnahme sei unter Einhaltung des Reglements erfolgt
Der Präsident Dominique von Burg hat andererseits das Vorgehen von Michel Zendali gedeckt, indem er sich weigerte, die materiellen Anhaltspunkte zu prüfen, mit welchen wir eine von diesem Mitglied inszenierte Einflussnahme in dieses Dossier von aussenstehenden Persionen offenlegten. Er hat sich geweigert, in den Ausstand zu treten, als wir ihm in Erinnerung riefen, dass die Zeitung, der er Chefredaktor war, durch ein Gericht in einem Fall über Antwortrecht verurteilt worden war, einem Journalisten von L’Objectif 2000 Franken Entschädigung zu bezahlen. Der Objectif-Journalist ist Autor des Artikels, das Gegenstand der Klage des Presserats war. Ebenso hat der Präsident unsere Gesuche um Ausstand von Anne Seydoux und Martin Künzi verweigert. Schliesslich hat er sämtliche Gesuche um Konsultation des Dossiers verweigert und auch den Namen des Redaktors der Stellungnahme nicht preisgeben wollen. In einem Mail an seine Kollegen qualifizierte er den Journalisten, der sein Recht geltend machen wollte, als Querulant.
Martin Künzi, Sekretär: Auf die Anfrage eines Journalisten, wie viele Mitglieder am umstrittenen Entscheid beitrugen, schrieb der Sekretär des Schweizer Presserates, „fünf der sieben Mitglieder der Zweiten Kammer waren anwesend“, und entsprechend sei die Kammer des Schweizer Presserates beschlussfähig gewesen. Dieser Brief vom 23. Februar 2010 ist eine schwerwiegende und inakzeptable Manipulation, denn in Wirklichkeit tagte die Zweite Kammer in Anwesenheit von nur drei seiner Mitglieder. Tatsächlich belegt das Sitzungsprotokoll, dass zwei Mitglieder abwesend waren und zwei weitere in den Ausstand getreten waren. Diese Lüge stellt eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Glaubwürdigkeit des Schweizer Presserates dar und rechtfertigt alleine schon die Entlassung des Sekretärs. Es handelt sich keinesfalls um einen Irrtum, hatte doch der Sekretär das Problem mit dem Präsidenten abgesprochen.
Michel Zendali: Dieses Mitglied, das sich Recherchier-Journalist nennt, hat sich geweigert, auf unsere Fragen zu antworten. Wir vermuten in ihm den Verursacher der Beschneidung jenes Satzes in unserem Artikel, der auf den Gerichtsentscheid verweist, gemäss welchem der Kläger den Völkermord unterstützt hatte. Wir haben anschliessend erfahren, dass er Berichterstatter in der Sache war. Wir haben entdeckt, dass sein geheimer Bericht (in den wir schliesslich durch einen Entscheid des Bundes-Verwaltungsgerichts Einblick erhielten) sich im Sinne des Revisionisten ausrichtet. Dieser Bericht, der willkürlich zulasten der Journalisten erstellt wurde, ist in verschiedenen Punkten klar manipuliert. Es steht zum Beispiel geschrieben, dass „alle von mehreren Westschweizer Gerichten durch Hrn. Semuhire eingeleiteten Prozesse zu dessen Vorteil ausfielen.“ Diese Feststellung ist skandalös, da genau das Gegenteil wahr ist: Der klagende Revisionist hat rund zehn Prozesse verloren, welche sich mit seiner Unterstützung für das Völkermord-Regime auseinandersetzten. Dazu gehören auch die Prozesse, die gegen zwei Journalisten des L’Impartial gerichtet waren. Wir haben Michel Zendali immer verdächtigt, Verbindungen mit Personen ausserhalb dieses Dossiers unterhalten zu haben, wir hatten gar von einem „Handel um Einflussnahme“ gesprochen.
Anne Seydoux: Während früher Journalisten ethische Belehrungen nur durch ihre Berufskollegen akzeptierten, hat sich dies geändert durch den Einsitz von Anne Seydoux. Sie steht als CVP-Ständerätin für die Infiltration der CVP-Politik in den Schweizer Presserat. Seydoux hat sich geweigert, in den Ausstand zu treten, obwohl sie in Bern im Parlament unter der Autorität eines Fraktionschefs steht, der im Verwaltungsrat von La Liberté steht. Diese Zeitung hätte vom Schweizer Presserat zur Rechenschaft gezogen werden sollen, hat sie doch in einem Punkt denselben ethischen „Fehler“ begangen wie die Journalisten von L’Objectif. Hinzuzufügen gilt es, dass ein anderer Verwaltungsrat dieser Zeitung aus den Reihen der CVP als Professor die These des Revisionisten begleitete, und dass es CVP-Richter waren, die einen Journalisten von L’Objectif verurteilt hatten. Die Verurteilung wurde dann später als Folge eines Rekurses beim Bundesgericht aufgehoben. Ein weiterer Grund für Anne Seydoux in den Ausstand zu treten bestand darin, dass L’Objectif die Schweizerische Aussenpolitik hinterfragt hatte und sie selber Mitglied der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats ist. Auch diesen Ausstand hat sie verweigert.
In einer E-Mail hat Anne Seydoux den Journalisten beschuldigt, den Revisionisten mit seinen Artikeln zu verfolgen und ein „Verfechter der Sache der Tutsis“ zu sein. Es sei daran erinnert, dass die internationale christliche Demokratie (in der sich die CVP wiedererkennt) die Diktatur von Habyarimana unterstützt hatte, welche schliesslich zum Völkermord an den Tutsis führte. Diese ethnische, ja sogar rassistische Einschätzung weist auf eine Gesinnung hin, die eines Mitglieds des Schweizer Presserates unwürdig ist. Wie kann sie es wagen, einem Journalisten, der lange über die Tätigkeiten eines Neo-Nazis recherchiert und über eine Demonstration gegen diesen berichtet hatte, vorzuwerfen, „er verfolge diesen mit seinen Artikeln“ und er sei ein „Verfechter der Sache der Juden“? Diese politische Haltung will verhindern, dass Licht geworfen auf extremistisches Verhalten wird; sie ist alles andere als ethisch und verrät eine unzulässige Befangenheit. Darüber hinaus hat Anne Seydoux in einem anderen Mail jene Journalisten als „Querulanten“ bezeichnet, die nach Erklärungen verlangten. Sie legt eine nicht tolerierbare Verachtung für die von Journalisten angestrebte Transparenz und deren Recht auf Recherche an den Tag. Sie hat kein Anrecht auf einen Platz im Schweizer Presserat.

Jean-Marc Angéloz